Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Wörth, Gem. Wörth, B 10, Zubringer B 9, FR Germersheim um 22 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Bußgeldbescheid erlassen. Festgestellt wurden 122 km/h. Beweismittel: Lichtschrankenmessung mit Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz)

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