Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 2, bei km 9,8, zw. Magdeburg und AD Werder, in FR AD Werder die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 114 km/h bei zulässigen 70 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät: Einseitensensor mit Beweisfoto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 44 km/h und führte zum Erlass eines Bußgeldbescheides.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
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