Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Schleusingen, Hinternah, L 3004, Alte Hauptstraße, Bereich Baustellenausfahrt mit 22 km/h, bei zulässigen 70 km/h festgestellt. Die Lasermessung dokumentierte mit Foto 72 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern erlies Bußgeldbescheid

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