Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Wackersdorf, auf der B 85, im Abschnitt 1595, bei km 0,975, Fahrtrichtung Schwandorf wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 123 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 23 km/h. Beweismittel: Messung mit Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – Einseitensensor ES3.0
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat, § 4 Abs. 2 BKatV, § 17 OWiG
Bußgeldbescheid wurde von Zentraler Bußgeldstelle Artern erlassen.
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