Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Karlsruhe, L 605, Bulach, Abfahrt Oberreut, in Rtg. Ettingen, außerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde Bußgeldbescheid erlassen. Festgestellt wurden 92 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe
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