Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Stuttgart-West, auf der Wildparkstraße, Holzhütte, in Richtung Gerlingen mit 24 km/h, bei zulässigen 100 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung ergab mit Sensormessung, Einseitensensor ES3.0 und Foto 124 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landeshauptstadt Stuttgart erleiß Bußgeldbescheid
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