Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Münzenberg, auf der BAB 5, Kassel – Frankfurt, bei km 451,177 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 102 km/h, zulässig waren 80 km/h. Die Überschreitung betrug 22 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bußgeldbescheid wurde von Zentraler Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.
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