Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gem. Kaltenkirchen, auf der B 4, Höhe Kreuzung L 210 / K 48 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Sensormessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 24 km/h bei zulässigen 50 km/h. Mit Geschwindigkeitsmessgerät wurden 74 km/h mit Foto dokumentiert, Bußgeld: 70,00 €
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Segeberg
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