Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Gotha, auf der Salzgitterstraße, ggü. Einmündung Holzweg, FR Mönchallee begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 11 km/h, bei zulässigen 50 km/h. Festgestellt wurden durch Messung mit Lasergerät mit Frontfoto 61 km/h
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadtverwaltung Gotha übersandte Schriftliche Verwarnung / Anhörung
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