Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Nürnberg, auf der Willstraße 17a, Ri. Bärenschanzstraße wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 54 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 24 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörung wurde von Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Nürnberg übersandt.
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