Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Gersweiler, A 620, Höhe Gersweiler Brücke, Rtg. Saarlouis außerhalb geschlossener Ortschaften um 22 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Bußgeldbescheid erlassen. Festgestellt wurden 122 km/h. Beweismittel: Lichtmessverfahren Poliscan FM1.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landesverwaltungsamt Saarland

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