Es wurde bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h, mit einem LKW ( zulässige Gesamtmasse über 3,5 t ) der erforderliche Abstand von mehr als 50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Efringen-Kirchen, auf der BAB 5, in Höhe km 799,5, Fahrtrichtung BA-KA, nicht eingehalten. Der Abstandsverstoß wurde festgestellt mit Video-Band-Aufzeichnung VKS 3.2 3D Messung.
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 15 BKat
Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe erließ Bußgeldbescheid
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