Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Irschenberg, BAB 8 Ost, Ri. München, Abschnitt 1040, Höhe km 9,694, linke Spur. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 28 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – TraffStar S 330 128 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing
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