Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften in Fröndenberg, Alleestraße, Fahrtrichtung Westicker Straße um 17 km/h, bei zulässigen 30 km/h wurde Bußgeldbescheid erlassen. Festgestellt wurden 47 km/h. Beweismittel: SpeedoPhot Radarwagen, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Kreis Unna

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