In Neumünster, Lindenstraße wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Lasergerät mit Foto 51 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Aktenführende Bußgeldstelle Neumünster erlies Bußgeldbescheid

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