Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in Stuttgart-Möhringen, auf der BAB 8, in Höhe km 201,000, Karlsruhe – München um 27 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Bußgeldbescheid erlassen. Festgestellt wurden 127 km/h. Beweismittel: Sensormessung mit stat. Messsystem Traffistar S 330, Foto. 1 Monat Fahrverbot

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

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