In Wittenberg, Lutterstadt, auf der B 2, im Abschnitt 30, Ri. Eutzsch wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 28 km/h überschritten und führte zum Erlass eines Bußgeldbescheides. Die Sensormessung mit Frontfoto ergab 58 km/h, bei zulässigen 30 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg
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