In Wittenberg, Lutterstadt, auf der B 2, im Abschnitt 30, Ri. Eutzsch wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften  um 28 km/h überschritten und führte zum Erlass eines Bußgeldbescheides. Die Sensormessung mit Frontfoto ergab 58 km/h, bei zulässigen 30 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg

„Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.“