Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bonn, im Bad Godesberger Straßentunnel, in FR Mehlem (Süden) die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessgerät VDS M5 digital ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 24 km/h, bei erlaubten 50 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 74 km/h
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bonn erließ Bußgeldbescheid
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