Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in der Gemeinde Bremen, auf der Bundesautobahn A 1, in Höhe km 104,4, Spur 3, FR Hamburg. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 27 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät TraffiStar S 330 mit Frontfoto 127 km/h.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Freie und Hansestadt Bremen
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