Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Freiburg-Esch, auf der L 111, FR Freiburg/Stade die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit einem Geschwindigkeitsmessgerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 25 km/h bei zulässigen 70 km/h. Mit Messprotokoll und Foto wurden 95 km/h dokumentiert
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Stade erließ Bußgeldbescheid
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