Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in 14057, Berlin, BAB 100 Süd, in Höhe ICC, Überleitung BAB 115 um 31 km/h bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden 91 km/h, Beweismittel: Messung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät, Frontfoto
Verletzte Vorschriften: § 17 OWiG, § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
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