Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften in Gelsenkirchen, auf dem Kärntener Ring, Höhe Teplitzer-/Hügelstraße, östliche Fahrtrichtung um 21 km/h, bei zulässigen 50 km/h wurde Bußgeldbescheid erlassen. Festgestellt wurden 71 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle:Bußgeldstelle Stadt Gelsenkirchen
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