Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte auf der BAB 7, Gemarkung Laubach, bei km 290,840, Fahrtrichtung Nord, mittlere Spur. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 62 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Drucksensoren, Messgerät TRAFFIPAX Traffistar S 330 162 km/h
Verstoß gegen: § 17 OWiG, § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.9 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Göttingen erließ Bußgeldbescheid
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