Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in Großefehn, auf der Fiebinger Straße / Einmündung Timpende um 65 km/h, bei zulässigen 70,0 km/h wurde Bußgeldbescheid erlassen. Festgestellt wurden 135 km/h. Beweismittel: Laser Geschwindigkeitsmessgerät Riegl FG 21 P. wegen erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung wurde von Vorsatz ausgegangen Geldstrafe und Fahrverbot daher entsprechen erhöht

Verstoß gegen: § 25 Abs 2a StVG, § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.9 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Aurich

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