Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Gemarkung Ebersdorf, Station ROW-B495-10-3070, Richtung Ebersdorf um 22 km/h, bei zulässigen 70 km/h wurde Bußgeldbescheid erlassen. Festgestellt wurden 92 km/h. Beweismittel: Messgerät Traffipax TPHS, Foto.
Verstoß gegen: § 17 OWiG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Rotenburg (Wümme)
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