Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 12529, Schönefeld, Stat. 1185, Waßmannsdorfer Chaussee, ggü. Nr. 20, FR Kirchstraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 50 km/h 74 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 24 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Messung mit Lasergerät Vitronic PS und Frontfoto.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Gemeinde Schönefeld übersandte Vordruck Anhörung

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