In Windorf, A 3, FR Passau, Abschnitt 1340, km 3.500 wurde der erforderliche Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug unterschritten. Der Abstand betrug 24,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Beweismittel für den begangenen Abstandsverstoß: Verkehrskontrollsystem VKS 3, Video, Foto

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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