Es wurde bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h, mit einem LKW ( zulässige Gesamtmasse über 3.5 t ) der erforderliche Abstand von mehr als 50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Mönchengladbach, A 61, km 30,00, RF Venlo nicht eingehalten. Der Abstandsverstoß wurde festgestellt mit Video, Foto

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 15 BKat

Aktenführende Dienststelle:  Bußgeldstelle Mönchengladbach erlies Bußgeldbescheid

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