Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Eching, A 9, AK Neufahrn, AB 1080, Ast. G-Z, neben FB A 92, Ri. BAB um 33 km/h bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden 93 km/h, Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – mobil – PoliScan Speed, Foto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Straubing übersandte Formular Anhörung

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