Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Neustadt/Wied, auf der BAB 3, bei km 45,550, Gem. Neustadt/Wied, in FR Frankfurt/Main die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Lichtschrankenmessung mit Foto ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 121 km/h bei zulässigen 100 km/h. Es wurden 121 km/h mit mit Foto dokumentiert
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Formular Anhörung
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