Abstandsmessung, BAB 24, Richtung Berlin, bei Km 130.923,
Zu geringer Abstand bei 112 Km/h, 15 m statt 56 m, somit weniger als 3/10 Tachoabstand,
Betroffen § 4 Abs 1, § 49 StVO, § 24 StVG, § 25 StVG, 12.6.3 BKat., § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitet durch Bußgeldstelle Ludwigslust-Parchim.
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