Am 29.04.2016 wurde bei einer Geschwindigkeit von 84 km/h der erforderliche Abstand von 42,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Frasdorf, auf der A 8 Ost, Richtung München, Abschnitt 1160, km 3,84 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 16,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.5.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing
Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.