Am 29.04.2016 wurde bei einer Geschwindigkeit von 84 km/h der erforderliche Abstand von 42,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Frasdorf, auf der A 8 Ost, Richtung München, Abschnitt 1160, km 3,84 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 16,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.5.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing

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