Der erforderliche Abstand wurde in Gräfenroda auf der BAB 71, km 113.45, RF Erfurt nicht eingehalten. Am 29.01.2016 wurde bei einer Geschwindigkeit von 83 km/h statt des erforderlichen Abstandes von 38,58 m zum vorausfahrenden Fahrzeug ein Abstand von 10,00 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Videobandaufzeichnung festgestellt.

Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.5.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Artern

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