Am 06.05.2016 wurde bei einer Geschwindigkeit von 140 km/h der erforderliche Abstand von 70,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Penzing, A 96, Ri. Lindau, Abschnitt 780, km 3,499 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 24,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing

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