Bei einer Geschwindigkeit von 151 km/h wurde der erforderliche Abstand von 75,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in 27299, Langwedel, OT Holtebüttel, A 27, km 38,449, RF Cuxhaven nicht eingehalten. Der Abstand betrug 20,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VKS-Messung festgestellt.
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.7.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Verden übersandte Vordruck Anhörung
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