Bei einer Geschwindigkeit von 170 km/h wurde der erforderliche Abstand von 85,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Dietmannsried, auf der A7, Ri. Füssen, im Abschnitt 1060, in Höhe km 6.700 nicht eingehalten. Der Abstand betrug 33,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt. Bußgeld: 180,00 €, 1 Punkt

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing erließ Bußgeldbescheid

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