Bei einer Geschwindigkeit von 118 km/h wurde der erforderliche Abstand von 49,10 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Efringen-Kirchen, auf der BAB 5, in Höhe km 799,5, Fahrtrichtung KA-BA nicht eingehalten. Der Abstand betrug 23,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Band-Aufzeichnung VKS 3.2 3D Messung festgestellt. Bußgeldverfahren wurde eröffnet, Anhörung übersandt.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

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