Es wurde bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h, mit einem LKW ( zulässige Gesamtmasse über 3.5 t ) der erforderliche Abstand von mehr als 50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Erlangen, auf der A 3, Ri. Passau, im Abschnitt 700, bei km 1.485nicht eingehalten. Geschwindigkeit 81 km/h, Abstand 41 m. Der Abstandsverstoß wurde festgestellt mit Verkehrskontrollsystem VKS 3 mit Foto, Video.
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 15 BKat
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Formular Anhörung
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