Der erforderliche Abstand wurde in Leutkirch, auf der BAB 96, bei km 40,5, FR Lindau nicht eingehalten.Es wurde bei einer Geschwindigkeit von 129 km/h statt des erforderlichen Abstandes von 53,70 m zum vorausfahrenden Fahrzeug ein Abstand von 30,00 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Band-Aufzeichnung, VKS 3 D Messung festgestellt.

Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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