Am 26.02.2016 wurde bei einer Geschwindigkeit von 114 km/h der erforderliche Abstand von 57,00 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Penzing, A 96, Ri. Lindau, Abschnitt 780, km 3,499 nicht eingehalten. Der gemessene Abstand betrug 15,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Videomesung festgestellt
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.6.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing
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