Es wurde bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h, mit einem LKW ( zulässige Gesamtmasse über 3,5 t ) der erforderliche Abstand von mehr als 50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Schnelldorf, auf der A 7, Ri. Füssen, Abschnitt 440, km 2.895 nicht eingehalten. Geschwindigkeit 77 km/h, Abstand 38 m. Der Abstandsverstoß wurde festgestellt mit Verkehrskontrollsystem VKS 3 mit Foto
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 15 BKat
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
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