Es wurde bei einer Geschwindigkeit von 118 km/h der erforderliche Abstand von 49,10 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Steinheim/Murr, auf der BAB 81, in Höhe km 555,38, Fahrtrichtung S-WÜ unterschritten. Der Abstandsverstoß wurde gemessen mit Verkehrskontrollsystem VKS 3.2 3D, der Abstand betrug 26,00 m und somit weniger als 4/10 des halben Tachowertes.
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG,12.6.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe eröffnet Bußgeldverfahren und übersandte Anhörung
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