Die Unterschreitung des erforderlichen Abstandes von 46,60 m zum vorausfahrenden Fahrzeug um 15,00 m in Ubstadt-Weiher, auf der BAB 5, bei km 600,2, F-Basel wurde bei einer Geschwindigkeit von 117 km/h festgestellt. Der Abstand betrug 23,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VKS 3,2 3 D Messung, Videobandaufzeichnung.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.6.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Vordruck Anhörung

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