Der erforderliche Abstand wurde in Windorf, auf der A 3, FR Passau, im Abschnitt 1340, bei km 3.050 nicht eingehalten. Es wurde bei einer Geschwindigkeit von 127 km/h statt des erforderlichen Abstandes von 63,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug ein Abstand von 23,00 m gemessen. Damit betrug der Abstand weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS 3 festgestellt.

Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.2 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Zeugenfragebogen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit

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