Es wurde bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h, mit einem LKW ( zulässige Gesamtmasse über 3,5 t ) der erforderliche Abstand von mehr als 50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Winningen, auf der BAB 61, bei km 230,600, Gem, Winningen, FR Ludwigshafen nicht eingehalten. Geschwindigkeit 104 km/h, Abstand 25 m. Der Abstandsverstoß wurde festgestellt mit Abstandsmessung und Videobandaufzeichnung.

Verletzte Vorschriften:§ 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 15 BKat 

Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Zeugenfragebogen

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