Es wurde bei einer Geschwindigkeit von mehr als 50 km/h, mit einem LKW ( zulässige Gesamtmasse über 3,5 t ) der erforderliche Abstand von mehr als 50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug auf der A 1, LK Oldenburg, 27801, Dötlingen, km 142,053, Rtg. Osnabrück, nicht eingehalten. Geschwindigkeit 71 km/h, Abstand 27 m
Der Abstandsverstoß wurde festgestellt mit Verkehrskontrollsystem VKS 3. 0 select
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 15 BKat
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Oldenburg übersandte Zeugenfragebogen
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