Der Abstandsverstoß erfolgte in Teublitz, auf der Bundesautobahn A 93, Ri. Holledau, im Abschnitt 780, in Höhe km 4,670. Dabei wurde bei einer Geschwindigkeit von 95 km/h der erforderliche Abstand von 47,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht eingehalten. Festgestellt wurde eine Distanz von 18,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Beweismittel: Messung mit Verkehrskontrollsystem VKS3
Verstoß gegen: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.2 BKat, § 17 OWiG
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing übersandte Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit
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