Die Unterschreitung des erforderlichen Abstandes von 69,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug um 45,50 m in Willich, bei km 71,900, Aachen wurde bei einer Geschwindigkeit von 139 km/h festgestellt. Der Abstand betrug 24,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit VKS-Messung festgestellt.
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Viersen erließ übersandte Vordruck Anhörung
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