Die Unterschreitung des erforderlichen Abstandes von 47,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug um 29,50 m , bei einer Geschwindigkeit von 95 km/h in Rheurdt, A 40, bei km 19,734, RF Venlo festgestellt. Der Abstand betrug 18,00 m und damit weniger als 4/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Verkehrskontrollsystem VKS3 festgestellt.
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.5.2 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Kleve übersandte Anhörung.
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