Am 23.01.2016 wurde bei einer Geschwindigkeit von 155 km/h der erforderliche Abstand von 77,50 m zum vorausfahrenden Fahrzeug in Wasserlosen, auf der A 7, FR Kassel, Abschnitt 180, km 7,466 nicht eingehalten.
Der Abstand betrug 31,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video und Foto dokumentiert.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.7.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Straubing

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